Geiz ist geil und Saubillig
geht auf Kosten des Service. Bei uns wird Service groß geschrieben und das zu fairen Preisen.
Hard- & Software Doc; AGB's
Hard- & Software Doc AGB´s 1. Geltung 1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt. 1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für Hard- & Software Doc unverbindlich, auch wenn Hard- & Software Doc ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Hard- & Software Doc. 2. Angebote 2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von Hard- & Software Doc und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. 2.2 Hard- & Software Doc behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Hard- & Software Doc der Änderung dem Kunden zumutbar ist. 2.3 Die Angestellten von Hard- & Software Doc sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 3. Preise 3.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein brutto ab Lager Worms, zuzüglich Verpackung, Versand und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 3.2 Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren Sie gelten für 3 Monate als verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluß, gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise. 3.3 Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine und Prozessoren gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen sind vorläufig und können von Hard- & Software Doc angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Hard- & Software Doc bis zur Lieferung geändert haben. 4. Versand und Gefahrenübergang 4.1 Der Gefahrenübergang der Ware erfolgt stets mit der Übergabe der Ware durch den Überbringer. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist Hard- & Software Doc berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von Hard- & Software Doc. Die Übernahme von Hard- & Software Doc ohne Beanstandung durch die Bahn, Post Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von Hard- & Software Doc wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit Hard- & Software Doc nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. 4.2 Hard- & Software Doc versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge, es sei denn, dass der Kunde eine Versicherung ausdrücklich nicht wünscht. 4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 5. Lieferung 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Hard- & Software Doc verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 5.2 Hard- & Software Doc ist berechtigte in Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen. 5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Hard- & Software Doc die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten hat Hard- & Software Doc auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Hard- & Software Doc berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Hard- & Software Doc wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Hard- & Software Doc behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass Hard- & Software Doc seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als 1 Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist. 5.4 Sofern Hard- & Software Doc die die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung in Verzug befindet, beschränkt sich ein evtl. Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 30 % des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hard- & Software Doc. 6.5 Trifft nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensverhältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluß erkennbar, kann Hard- & Software Doc einen angemessenen Vorschuß oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann Hard- & Software Doc vom Vertrag zurücktreten. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Hard- & Software Doc behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschl. der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat. 7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für Hard- & Software Doc als Hersteller. Hard- & Software Doc erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt Hard & Software Doc das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer Hard & Software Doc aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderung (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an Hard & Software Doc an. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von Hard & Software Doc gesicherten Forderungen einschl. Einlösung aller Schecks und ggfs. akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von Hard & Software Doc vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an Hard & Software Doc abgetretene Forderung für Rechnung von Hard & Software Doc im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, Hard & Software Doc auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 7.3 Übersteigt der Wert der Hard- & Software Doc gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist Hard- & Software Doc auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben. 7.4 Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Hard- & Software Doc nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Hard- & Software Doc berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen, in der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Hard- & Software Doc liegt kein Rücktritt vom Vertrage. 7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum von Hard- & Software Doc hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Hard- & Software Doc vom Vertrag zurücktreten. 8.Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz 8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Hard- & Software Doc erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Hard- & Software Doc unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Hard- & Software Doc ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung. 8.2 Hard- & Software Doc gewährleistet, daß die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die techn. Daten und Beschreibungen in Produktionformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Hard- & Software Doc schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden. 8.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf - betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß - unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und - fahrlässiges Verhalten des Kunden - Betrieb mit falscher Stromart- oder Spannungsowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen - Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen - Feuchtigkeit aller Art - falsche oder fehlerhafte Programm-, Software, und/oder Verarbeitungsdaten Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennumern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung , das von Hard- & Software Doc aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden der Dritte, die nicht von Hard- & Software Doc autorisiert sind, ausgeführt werden. 8.4 Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem Lieferdatum. 8.5 Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von Hard & Software Doc Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Hard & Software Doc die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Hard & Software Doc über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Hard & Software Doc die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an Hard- & Software Doc zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung. 8.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hard- & Software Doc, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von Hard- & Software Doc als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 8.7 Soweit Hard & Software Doc nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.8 Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen Hard- & Software Doc sind unverzüglich schriftllich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum. 8.9 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er Hard- & Software Doc alle Aufwendungen zu ersetzen, die Hard- & Software Doc durch die unberechtigte Rüge entstanden sind. 9.Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Worms. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Worms vereinbart. 10.Schlußbestimmungen Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klauseln am nächsten kommt.
Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht
Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht Wie wir mit Ihnen Verträge abschließen Damit Ihre Bestellung reibungslos durchgeführt werden kann, wollen wir es wie nachfolgend dargestellt halten: Zunächst gehen wir davon aus, dass unser Angebot im Internet für Sie und uns eine unverbindliche Aufforderung darstellt, bei uns Waren zu bestellen. Der eigentliche Vertrag kommt dann so zu Stande, dass Sie schriftlich via E-Mail, z. B. über die Abgabe eines Gebotes die von Ihnen gewünschten Waren bei uns anfragen und bestellen. Hierin sehen wir dann Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Angebot nehmen wir mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch, dass wir die Ware zum Versand an Sie bringen, an. WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail info@angelsport-rata.de) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an folgende ladungsfähige Anschrift für gerichtliche Schriftstücke zu richten: Hard- & Software Doc , Inh.: Klaus-Dieter Ruffini, Jakob Hammel Str 5c, 67550 Worms, Deutschland. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Hierzu gehören auch evtl. Zubehörteile, Handbücher, Kartonage, etc. und insbesondere Software. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei und muß bei Hard- & Software Doc eine abholung beantragt werden . Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Besondere Hinweise Sie werden gebeten, zwischen 10 - 18 Uhr montags bis freitags unter der Telefonnummer 06242 504775 und unter Angabe der Kundenbestellnummer bei uns anzurufen, um den noch erfolgenden Widerruf/die Rücksendung der Produkte anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns um eine schnellstmögliche Zuordung der Produkte. Wir bitten Sie, das Produkt in der Originalverpackung an uns zurückzusenden. Außerdem wird empfohlen, dass Sie sich von dem von Ihnen mit der Rücksendung des betreffenden Produkts beauftragten Transportunternehmen eine unterzeichnete Empfangsbestätigung aushändigen lassen und diese aufbewahren. Falls sich Hard- & Software Doc im Einzelfall dazu entscheiden sollte, Ihnen die kostenfreie Abholung des Produkts anzubieten, können Sie stattdessen auch von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass die in den zwei vorhergehenden Absätzen genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.